Fördermöglichkeiten

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine staatliche Leistung, die Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien unterstützt. Ziel ist es, gleiche Chancen auf Bildung, Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. BuT übernimmt unter anderem die Kosten für:

  • Nachhilfeunterricht, wenn die Versetzung gefährdet ist
  • Schulmaterialien wie Hefte, Stifte oder Taschenrechner
  • Mittagessen in Schule oder Kita
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Musikschulen
  • Kulturelle und soziale Angebote

Wer kann BuT beantragen?

Einen Anspruch auf Leistungen aus dem BuT-Paket haben Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Weitere Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Nachweis der Notwendigkeit, z. B. durch eine Bestätigung der Schule bei Bedarf an Lernförderung

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung!

 

Sie möchten BuT-Leistungen für Ihr Kind beantragen, sind sich aber unsicher, wie das geht? Kein Problem – wir helfen Ihnen gern dabei! Gemeinsam prüfen wir die Voraussetzungen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und stehen bei Rückfragen unterstützend zur Seite.

Sprechen Sie uns einfach an – wir möchten, dass kein Kind aus finanziellen Gründen auf Förderung verzichten muss.


Lernförderung nach § 35a SGB VIII – Hilfe durch das Jugendamt

Wenn ein Kind aufgrund einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung in seiner schulischen Teilhabe eingeschränkt ist, kann eine individuelle Lernförderung nach § 35a SGB VIII über das Jugendamt beantragt werden. Diese Maßnahme richtet sich z. B. an Kinder mit:

  • AD(H)S
  • Schulvermeidungsverhalten
  • ausgeprägten Leistungsängsten
  • emotional-sozialen Auffälligkeiten
  • langanhaltenden Lernblockaden

In diesem Rahmen kann unsere integrative Lerntherapie als anerkannte Maßnahme zur Teilhabeförderung genutzt werden.

 

Wer kann diese Förderung beantragen?

  • Kinder mit (drohender) seelischer Behinderung
  • Antragstellung erfolgt durch die Eltern beim zuständigen Jugendamt
  • Eine fachärztliche oder psychologische Stellungnahme ist in der Regel erforderlich

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

Ob BuT oder Jugendhilfeleistung nach § 35a – wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess. Wir beraten Sie individuell, stellen Ihnen die nötigen Informationen zur Verfügung und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Unterlagen.

 

Unser Ziel: Jedes Kind soll die Förderung erhalten, die es braucht – unabhängig vom Einkommen der Eltern.